Zwangsadoption im Erziehungssystem der DDR

„Sag mir wo Du stehst und was du für den Sozialismus tust, das ist die Frage, die einem Jugendlichen in unseren Tagen zu stellen ist“ , so Honecker an den Zentralrat der FDJ 1982.
Zu Zwangsadoptionen  kursieren viele Zahlen, die nicht belegt sind.
Zersetzen, neutralisieren, eliminieren,  Zersetzung feindlich-negativer Kräfte, politisch Andersdenkender- in politisch operativen Vorgängen war die Zielsetzung.  
Die sozialistische Erziehung und Prägung stand im Mittelpunkt.
Walter Ulbricht´s 10 Gebote:
v.a. „Du sollst Deine Kinder im Geiste des Friedens und des Sozialismus zu allseitig gebildeten, charakterfesten und körperlich gestählten Menschen erziehen.“
 für den neuen sozialistischen Menschen vom 10.7.1958  verdeutlichen dies bereits zu einem frühen Zeitpunkt.
Zwangsadoption war die Spitze des Eisbergs.
Makarenkos Erziehungskonzept der 20er/30er Jahre spiegelt das Erziehungskonzept des Jugendwerkhofs wieder.
Besonders das Konzept der Strafe in der Gorki-Kolonie und das Konzept im Jugendwerkhof Torgau ähneln. Man findet bereits Parallelen zwischen der Gorki-Kolonie und dem Jugendwerkhof Römhild in den 50er Jahren.

In jedem Fall ist Umerziehung das große Stichwort. Ziel der Umerziehung war es „die Besonderheiten in der Persönlichkeitsentwicklung zu überwinden, die Eigenheiten im Denken und Verhalten der Kinder und Jugendlichen zu beseitigen und damit die Voraussetzungen für eine normale Persönlichkeitsentwicklung zu schaffen.“ so Mannschatz 1977.

Ein Versäumnis des deutschen Einigungsvertrags ist:
Adoptionen gegen den Willen der Eltern sind dort nicht als schwere Menschenrechtsverletzungen niedergelegt, somit gilt bundesdeutsches Archivrecht, d.h. 50 Jahre bleiben die Akten geschlossen.

In den Akten muss gerade in der Thematik Zwangsadoption zwischen den Zeilen gelesen werden, da u.a. der § 249 der Asozialität häufig vorgeschoben wurde.
So entstand eine breite Grauzone.
Dennoch sollte man auf keinen Fall voreilige Schlüsse ziehen. Jeder Fall muß genau nach (möglichst) wissenschaftlichen Kriterien untersucht werden, nicht hinter allem steht das Ministerium für Staatssicherheit.
Wenn es jedoch der Fall ist, sollte es benannt werden.
Entscheidend ist ebenso, dass die Jugendhilfe Entscheidendes bewirkt hat, weniger die Staatssicherheit, so der Eindruck, der sich aufdrängt.
Die Partei hatte das Sagen, nicht die Staatssicherheit.

Ende des Jahres 1975 wurde der Spiegel-Redakteur Jörg Mettke, verantwortlich für den Artikel über „Zwangsadoption“ von Kindern von Republikflüchtlingen, aus der DDR ausgewiesen.
Zwangsadoption in der DDR ist zur Zeit  in aller Munde, diverse Zahlen kursieren, u.a. im Internet.
Gemeint ist Adoption „gegen den Willen der Eltern“ oder auch „ohne Einwilligung der Eltern“.
Zwangsadoption hat stattgefunden im Sinne der Umerziehung zur sozialistischen Persönlichkeit.
Bezugnehmend auf Makarenko hat Mannschatz hier sicher einiges im negativen geleistet wenn man an die Umerziehung in Jugendwerkhöfen denkt. Es ging um „Brechen“ der Persönlichkeit im Stalinschen Sinne.
Die auch in das Parteiprogramm von 1963 aufgenommenen 10 Gebote von Walter Ulbricht überführte die SED in ihrem letzten Programm in das Konzept der „sozialistischen Lebensweise“.
Die nun zurückhaltend formulierten sozialistischen Werte und Normen dienten der „allseitigen Entwicklung der Fähigkeiten und Talente der Persönlichkeit zum Wohle des einzelnen und der ganzen sozialistischen Gesellschaft“ .
Noch kurz vor Ende der DDR beschworen SED-Ideologen die Erfolge des sozialistischen Staates bei der „Produktion“ des „neuen Menschen“: „Der Sozialismus bringt massenhaft allseitig gebildete, hochbefähigte, talentierte Persönlichkeiten hervor“.

Zwangsadoption war die Spitze des Eisbergs.
Hier herrscht ein erheblicher Aufklärungsbedarf – der innerhalb der SED die eigenen Reihen betrifft sowie andererseits die Opposition getroffen hat an ihrer empfindlichsten Stelle - den Kindern.
Von der SU lernen heißt siegen lernen, war die Prägung.
Zum Thema Zwangsadoption ist sicher noch nicht das letzte Wort gesprochen.